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Elternbeirat

Der Elternbeirat wird im August/September gewählt und ist für das laufende Kindergartenjahr zuständig.

Folgende Elternvertreter für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurden gewählt:

Gruppe               Elternvertretung
Zwerge Carolin Alert
  Janine Gressler
Spürnasen Monique Fliegel
  Madeleine Lahr
Entdecker Stefanie Bönisch-Alert
  Robin Teichmann
 
Experten Katrin Wenkel
  Christiane Mund
 

 

Die Aufgaben des Elterbeirates sind geregelt im Artikel 4 Thüringer Gesetz über
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
der Tagespflege als Ausführungsgesetz zum 8. Buch Sozialgesetzbuch Kinder und
Jugendhilfe-ThürKitaG

§ 10 Elternmitwirkung

1. Eltern haben das Recht, an Entscheidungen der Kindereinrichtung
mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden; über dieses Recht sind die
Eltern durch den Träger der Einrichtung jährlich zu informieren.
Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der
Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und
Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die
Arbeit der Einrichtung. Dazu wählen die Eltern der Kinder einer Gruppe aus
ihrer Mitte einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter.
Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat.

2. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig
und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die
Kindereinrichtung zu informieren und insbesondere vor Entscheidungen über

  • das pädagogische Konzept der Tageseinrichtung
  • die räumliche und sachliche Ausstattung
  • die personelle Besetzung
  • den Haushaltsplan der Tageseinrichtung
  • die Gruppengröße und -zusammensetzung
  • die Hausordnung und Öffnungszeiten
  • die Elternbeiträge
  • einen Trägerwechsel


anzuhören.

3. Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der
regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch
den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern
  • die Verpflegung in der Einrichtung sowie
  • die Teilnahme an Modellprojekten.


4. Zur Wahl der Elternvertreter lädt die Leitung der Kindertageseinrichtung ein.
Die Wahl hat bis zum 30. September des Jahres stattzufinden.
Sie kann schriftlich und geheim durchgeführt werden. Der Elternbeirat kann
sich eine Geschäftsordnung geben, die seine Arbeit regelt. Er informiert die
Eltern, die Leitung und den Träger der Kindertageseinrichtung über seine
Tätigkeit.

 

Kontakt

Kita Kleine Entdecker
Bachstraße
99735 Werther
OT Großwechsungen
Tel:036335 40703
kitagrosswechsungen
@kitas-werther.de